Betreuungskraft in Pflegeheimen § 53b SGB XI (vormals: § 53c)

Als Betreuungskraft erhöhen Sie die Lebensqualität von demenzkranken Menschen in Pflegeeinrichtungen bzw. in der häuslichen Pflege. Sie sind gemeinsam mit den demenzkranken Menschen aktiv, sorgen für Bewegung und geistige Betätigung: Singen, kreativ tätig sein und gemeinsam in die Vergangenheit reisen. Ziel dieses Kurses ist die Verbesserung Ihrer Eingliederungsaussichten durch den Erwerb grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse, … Betreuungskraft in Pflegeheimen § 53b SGB XI (vormals: § 53c) weiterlesen