Jahresfortbildung für Betreuungskräfte (nach § 53b SGB XI; vormals § 53c)

Die Arbeit mit demenzkranken Menschen ist eine tägliche Herausforderung, die kontinuierliche Fortbildung notwendig macht. Der Gesetzgeber hat in den Richtlinien nach § 53b SGB XI eine zweitägige jährliche Fortbildung zwingend vorgeschrieben. Sie als Betreuungskraft bzw. als verantwortliche Mitarbeiter in Pflegeheimen finden in unserer Jahresfortbildung das geeignete Instrument, um sich selbst bzw. Ihre Mitarbeiter aktuell weiter … Jahresfortbildung für Betreuungskräfte (nach § 53b SGB XI; vormals § 53c) weiterlesen