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Reiserückkehr: Pflicht zum Corona-Test und Quarantäne-Regeln

Ab dem 8. August 2020 besteht bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet eine Corona-Test-Pflicht. Das heißt: Sie müssen sich bei der Einreise testen lassen. Bis das Testergebnis vorliegt müssen Sie sich in Quarantäne begeben.

Nach einem negativen Testergebnis (das heißt: kein Corona) entscheidet das Gesundheitsamt über die Aufhebung der Quarantäne.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Landes- bzw. Bundesregierung:

Bitte informieren Sie sich vor Einreise dementsprechend genau über Ihre Pflichten und die damit verbundenen Konsequenzen. Ein FAQ dazu finden Sie hier (Baden-Württemberg) und hier (Bundesregierung).

Für Ihre Teilnahme in unseren Angeboten bedeutet das:
Ihre Teilnahme ist erst nach Ende Ihrer Quarantäne wieder möglich.

Falls Sie über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder einem anderen öffentlichen Träger teilnehmen: Bitte informieren Sie die jeweilige Behörde entsprechend.

Bitte informieren Sie sich bereits vor Ihrer Abreise, welche Konsequenzen eine Quarantäne o. ä. ggf. für Sie mit sich bringt.

Wir freuen uns auf Ihre gesunde Wiederkehr und wünschen eine schöne Sommerzeit − natürlich auch zuhause!


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